Kunstfreiheit

Alle reden von den Grenzen der Freiheit der Kunst (1). Aber wo liegt die Begründung für ihre Freiheit? Oder: Wozu soll sie frei sein? Hat ihre Freiheit einen Zweck? Darf man so fragen? Muss die Kunst wissen, warum sie frei ist? Gibt es eine Nützlichkeit zweiten Grades für die Kunst um der Kunst willen?
Es gibt drei Richtungen für eine Antwort:

  1. die anthropologische: Die Kunst soll frei sei, weil sie zum Wesen des Menschen gehört, weil er nur so Mensch ist. Der Mensch ist nur in vollem Sinne Mensch, wo er spielt (2). Oder: In der Kunst erkennt der Mensch seine tiefsten Interessen. (3) Das führt aber ins Dickicht der philosophischen Anthropologie, aus dem man nur auf dem Weg über die Evolutionsforschung herauskommt, und dann steht man in der Wüste der Normfreiheit.
  2. die politische: Wie der freie Bürger sich in einer demokratischen Gesellschaft wirtschaftlich frei betätigen, frei seine Meinung äußern kann, so soll sich auch der Künstler frei betätigen können. Dieses Argument beruht aber nur auf Analogie, (so y wie x). Der Künstler wird so zum freien Unternehmer oder Bürger. Es fehlt immer noch die Begründung für die besondere Rolle der Kunst, die juristisch in besonderen Fällen durch den Vorrang der Kunstfreiheit vor dem Persönlichkeitsrecht zum Ausdruck gebracht wird (4).
  3. die ökonomische: Die Kunst soll frei sein, weil eine komplexe Gesellschaft solche freien Räume braucht. Langfristige kulturelle Faktoren bilden den Grund für den Erfolg einer Gesellschaft. Zivilisatorische und ökonomische Fortschritte sind nur erreichbar, wenn sie nicht ausschließlich direkt angesteuert werden. Tieferliegende Bewusstseinsstrukturen (wie moralische Vorstellungen, Weisen des Selbstverhältnisses, Selbststeuerungsgewohnheiten, Achtungskommunikation, Ego/Alter-Synthesen (5), durch Institutionen gesichertes Vertrauen (6), usw.) sind die langfristigen Grundlagen wirtschaftlichen Erfolgs einer Kultur (oder Zivilisation oder Nation). So wird die Kunstfreiheit ein ökonomischer Anreiz.

  1.  z.B. in der causa Erdogan gegen Böhmermann oder bei den Aktionen von Philipp Ruchs „Zentrum für politische Schönheit“
  2. „Der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Worts Mensch ist und er ist nur das ganz Mensch, wo er spielt.“ Friedrich Schiller, „Über die ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen“, in: Friedrich Schiller, dtv-Gesamtausgabe Bd. 19 Theoretische Schriften Dritter Teil. München: dtv, 1966 (nach: Fricke & Göpfert (Hg.) Sämtliche Werke Schillers, Hanser 3 1962), S. 48/49
  3. Hegel über die „in ihrem Zwecke wie auch in ihren Mitteln freie Kunst“: ihre „höchste Aufgabe“ ist „das Göttliche, die tiefsten Interessen des Menschen, die umfassendsten Wahrheiten des Geistes zum Bewusstsein zu bringen und auszusprechen.“ Einleitung zu den Vorlesungen über die Ästhetik. in: G.F.W. Hegel, Werke in zwanzig Bänden. Hg. K.M. Michel u. E. Moldenhauer. Frankfurt/M: Suhrkamp, 1970, Bd. 13, S. 20f
  4. vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Maxim Billers Roman „Esra“.
  5. Niklas Luhmann, „Soziologie der Moral“, in: Niklas Luhmann u. Stephan H. Pförtner (eds.), Theorietechnik und Moral. Frankfurt/M: Suhrkamp, 1978, S. 79f
  6. „The extent to which people trust each other or are able to cooperate, are important, but they are mostly an outcome of institutions, not an independent cause.“ Daren Acemoglu & James A. Robinson, Why nations fail: The origins of power, prosperity and poverty. London: Profile Books, 2013 p.57

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