Pflichtaufgabe

Die Kulturfunktionäre fordern gerne, die Kulturförderung solle zur Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt werden. Das ist aber nur ein Nebenschauplatz der Auseinandersetzung. Auch für die Pflichtaufgaben haben die Kommunen zu wenig Geld, z.B. für die Unterhaltung der Schulbauten.

Da gibt es dann die zweite Forderung: Weg mit dem Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern. In beiden Feldern gibt es Fortschritte. In NRW gibt es nun ein Kulturfördergesetz (1) (dank Oliver Keymis (2)), das wenigstens die Aufgaben der Kulturförderung benennt, allerdings ohne finanzielle Zusagen. Es gibt den Theaterpreis der Bundeskulturstiftung usw. Das Kooperationsverbot soll nun wenigstens für den Bereich der Bildung in einigen Fällen (Universitäten, Schulbauten) fallen.
Aber das alles ändert nichts daran, dass die Kommunen zu wenig Geld haben. Sie sind am Ende der Kette der Verteilung von Steuergeldern. Sie sind auch am Ende der Kette von Gesetzgebungsverfahren. Die Rangordnung der gesetzgeberischen Verfahren (Bund, Länder, Kommune, Bundesrecht bricht Landesrecht, Kommunalparlamente beschließen keine Gesetze, sondern nur Verordnungen) muss sein um der Einheitlichkeit des Rechtsgebiets willen. Aber die finanzielle Hackordnung kann anders sein. In den Kommunen spürt der Bürger den Staat am eigenen Leibe, immer, jeden Tag. Die Versorgung der Kommunen mit Steuergeld muss Priorität haben.


  1. Kulturfördergesetz NRW
  2. Vizepräsident des Landtags NRW, Mitglied der Grünen

 

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