Nachdem in „Versuch über politisches Theater – Teil 5“ in einer vorläufigen Bilanz die Rückkehr eines konkret auf die aktuelle Politik bezogenen Theaters nach einer Phase eines Theaters, das sich politisch nannte, sich aber ausdrücklich von aktuellen politischen Inhalten abwandte, konstatiert wurde, bleibt es weiterhin nötig, danach zu fragen, was der Begriff „politisch“ im Ausdruck „politisches Theater“ eigentlich bedeutet.
Vollraths Theorie des Politischen
Dazu könnte man versuchen, mit Ernst Vollraths Theorie des Politischen eine Antwort finden. Vollrath hat seit den 1970er Jahren im Anschluss an Hannah Arendts1 Theorie eine eigene philosophische Theorie des Politischen entwickelt2. Vollrath geht von der von Carl Schmitt angestoßenen3 und dann unabhängig von ihm von Ricoeur und Lefort entwickelten politischen Differenz4 zwischen der Politik und dem Politischen aus.
Das Politische ist für Vollrath eine Praktik („practise“), also eine Modalität der Erfahrung (nach Michael Oakeshott). Es ist kein inhaltlich bestimmter Bereich, sondern eine adverbiale Modalität, also eine bestimmte Art und Weise etwas zu tun oder zu erfahren. Zu dieser Modalität gehört, dass das Politische Entscheidungen verlangt. Vollrath bestimmt diese Art von Entscheidungen als Urteile nach der Maxime der reflektierenden Urteilskraft bei Kant. Kant entwickelt seine Theorie der Urteilskraft eigentlich am ästhetischen Urteil5. Die reflektierende Urteilskraft findet zu einem gegebenen Besonderen das Allgemeine (und bestimmt nicht umgekehrt das Besondere vom Allgemeinen her wie die theoretische oder bestimmende Urteilskraft). Dieses Urteilsverfahren liegt für Kant dem ästhetischen Urteil zugrunde. Das ästhetische Urteil, das für Kant darin besteht, etwas für schön zu erklären, ist kein rein subjektives Urteil, aber auch kein objektives Urteil, das allgemeingültig wäre. Das ästhetische Urteil „sinnt“ aber allen „an“, ihm „beizustimmen“. Dieses vermittelnde Verhältnis nennt Kant „subjektive Allgemeinheit“. Vollrath erweitert diese Bestimmung nun auf das Politische6. Aus der subjektiven Allgemeinheit wird so die interpersonale Allgemeinheit, weil im politischen Urteil alle anderen als Personen berücksichtigt werden. Das politische Urteil folgt der Maxime der reflektierenden Urteilskraft: „An der Stelle jedes andern denken“7.
„Die reflektierende Urteilskraft kann in ihrer politischen Qualität zur Bestimmung eines Begriffs des Politischen in Anspruch genommen werden. Ein von dem in ihrer Maxime – sich in Gemeinschaft und Mitteilung von Menschen an die Stelle jedes anderen zu denken – ausgesprochenen Prinzip und der dieser Maxime als Regel folgenden Operation der Reflexion her gefälltes Urteil ist so angelegt, dass der Geltungsgrund seiner interpersonalen Universalität die Beistimmung potentiell aller anderen ist. Die so Urteilenden bilden einen Verband, eine Assoziation, indem sie ihr Sein-bei-und-mit-Anderen zur interpersonal universalen Praktik ihrer Verbandsbildung machen.“8
Dieser Begriff des Politischen ist für Vollrath ein Maßstab, der sich an alle möglichen Phänomene anlegen lässt, um ihre politische Qualität zu messen. Weil das Politische eine adverbiale Modalität ist und kein abgegrenzter gesellschaftlicher Bereich, kann alles politische Qualität annehmen, sofern es diesem Maßstab genügt.
„Ob und in welcher Weise der Krieg oder die Revolution oder andere Phänomene politisch qualifiziert sind und in politischer Modalität vorliegen, lässt sich sehr wohl von einem Begriff des Politischen her beurteilen, der nicht sie als Phänomene inhaltlich umfasst, wohl aber ihre Qualifikation und Modalität politisch beurteilt, also abmisst, inwiefern und in welchem Ausmaße diese Phänomene überhaupt politisch bestimmt sind oder nicht.“9
Trotz dieser Funktion des Begriffs des Politischen als Maßstab für alle möglichen gesellschaftlichen Phänomene ist für Vollrath die Norm des Politischen ein bestimmter Verfassungstyp: die Politie[10. Für Vollrath ist das Politische nicht etwas, das in allen menschlichen Verbänden vorkommt, sondern ein bestimmter Typus von Vergesellschaftung, den die Griechen in der Antike erfunden haben11.
„Die Verfassung einer Menge von Menschen von ihrer gemäß dem Prinzip der Urteilskraft und deren reflektierender Operation bestimmten Mitte her soll, um ihren authentisch politischen Charakter zu kennzeichnen, Politie genannt werden. Lässt ein Verband das Zentrum seiner Bildung und seines Bestehens von der Praktik bestimmt sein, die gemäß der Maxime der reflektierenden Urteilskraft qualifiziert ist, dann handelt es sich bei ihm um eine Politie.“12
Wie diese Politie konkret aussieht, davon hat Vollrath eine genaue Vorstellung, die sich weitgehend mit dem in den westlichen Gesellschaften akzeptierten Modell einer repräsentativen, pluralistischen, rechtsstaatlichen Demokratie deckt:
„Konkret meint Politie diejenige Verfassungsform einer Menge von Menschen, die durch die fünf Momente von Beauftragung, Verantwortung, Befristung, Beschränkung und Begrenzung bestimmt ist. … Konkret verwirklicht werden kann die Politie in einem auf Repräsentation und Gewaltenteilung beruhenden verfassungsmäßigen und rechtlichen Gemeinwesen.“13
Letztlich ist für Vollrath dieser Verfassungstyp das Kriterium dafür, ob irgendein gesellschaftliches Phänomen im vollen Sinne politisch genannt werden kann. Die Politie ist die Institution, die aus der Operation der reflektierenden Urteilskraft entsteht, und alle gesellschaftlichen Phänomene, die politisch genant werden, werden an dem Maßstab ihrer Orientierung an dieser Art von Vergesellschaftung, eben der Politie, gemessen.
„Der Begriff der Politie als der des Politischen ist ein Normbegriff, sofern er die politische Qualität und Modalität von Phänomenen bemißt.“14
Wenn der Begriff des Politischen der Maßstab für den politischen Charakter verschiedener gesellschaftlicher Phänomene sein soll, wie sieht dann das Verfahren aus, mit dem man diesen politischen Charakter, die Polizität, von gesellschaftlichen Phänomene bestimmt? Da bleibt Vollrath ziemlich vage und ohne Beispiele:
„Die Begriffe des Politischen sind folglich Urteilsbegriffe, Begriffe, die das Phänomen des Politischen und die politischen Phänomene von ihrem kulturellen Kontext her und auf ihn hin, also zusammen mit ihm, der zugleich geschichtlich geprägt ist, bestimmen und begreifen. Erneut: wie soll sich die Einsicht in diese Zusammenhänge und Kontexte konkret vollziehen? Durch unterscheidendes Vergleichen, indem das eine Phänomen mit anderen Phänomenen unter einem kulturellen Hintergrund verglichen wird, so dass sie einen Kontext bilden.“15
Wie lässt sich nun Vollraths Begriff der Politischen auf das Theater anwenden?
Das Politische im Theater
Durch Vergleichen und Kontextualisieren. Sollte man annehmen.
Auf welche Ebene soll sich aber der Vergleich beziehen? Dass Theater von politischen Institutionen finanziert werden, ist im Begriff des politischen Theaters nicht gemeint. Dass das öffentlich finanzierten Theater eine enge Bindung an die staatlichen politische Institutionen hat (Stadt, Land, Bund), ist offensichtlich.16. Daraus folgt aber noch nicht, wenn man die Freiheit der Kunst festhält, der politische Charakter des Produkts ihrer Tätigkeit.
Die Formulierung „politisch Theater machen“ bezieht sich, wenn man „politisch“ als Adverb versteht, auf den Herstellungsprozess einer Theaterproduktion. Z.B. zitiert Barbara Behrendt die Regisseurin Joana Tischkau bei einer Podiumsdiskussion in der Freien Volksbühne Berlin: „Die Debatte ist doch, dass es gar nicht so sehr um das Politische auf der Bühne geht, sondern um das Politische im Strukturellen, in den Arbeitsverhältnissen, wie man miteinander umgeht.“ 17 Hier könnte man den Maßstab der Maxime des reflektierenden Urteils anlegen. Wenn das Politische im Theater ist „wie man miteinander umgeht“, dann ist die Maßstab, nach der man das beurteilt: „an der Stelle jedes andern denken.“
Aber auch dass ist nicht gemeint, wenn man „politisches Theater machen“ durch „politisch Theater machen“ ersetzt. Wie bei Godard, der diese Formel geprägt hat18, schon deutlich wurde, bezieht sich dieses „politisch“ doch auf den Inhalt oder die Form des Dargestellten, nicht auf den Herstellungsprozess. Bleibt also die inhaltliche Ebene. Aber wie soll man deren politische Qualität beurteilen? Nach den Intentionen der Theatermacher? Dann wäre politisches Theater politisch intendiertes Theater. Dann wäre kein Urteil von außen möglich, ob eine Theaterproduktion „politisch“ genannt werden kann oder nicht. Eine Beurteilung der politischen Qualität von Theater müsste ja das gesamte Geschehen einer Theateraufführung, d.h. Bühne und Publikum und ihre Relation, betreffen. Gibt es also eine Möglichkeit, die Struktur einer bestimmten Theaterproduktion am Maßstab des Begriffs des Politischen, wie in Vollrath bestimmt, als „politisch“ zu beurteilen? Wie ließe sich die Maxime „an der Stelle jedes anderen denken“ als Theaterstruktur anwenden?
Noch eine hypothetische Zusammenfassung
Oliver Marchart bestimmt das Politische als die Dimension der kontingenten Gründung von Gesellschaften, für Ernst Vollrath ist es eine adverbiale Modalität, die einer Tätigkeit dann zukommt, wenn sie der Maxime des „an der Stelle jedes anderen Denken“ entspricht. In der Bestimmung der Grundlage der Vergemeinschaftung als kontingent sind sich beide Theorien einig. Humes Diktum „all government rests on opinion“19 wird von Vollrath oft zitiert20. Vollrath hält die Verfassungsform, die er „Politie“ nennt, für diejenige, die dieser Kontingenz Rechnung trägt und in diesem Sinn wirklich „politisch“ ist. 21 Marchart nennt diese Verfassungsform Demokratie, ebenfalls weil sie der „Abgründigkeit des Grundes“ der Vergesellschaftung Rechnung trägt22
Theater, das sich zu Recht politisch nennt, kann sich also mit dieser Gründungsdimension des sozialen Verbandes beschäftigen oder mit politischen Themen, die es an dem Maßstab des „an der Stelle jedes anderen denken“ misst. Nicht nur an der Stelle eines anderen, das tut ein Theater, das Figuren verkörpert, immer und ist eine öffentliche Schulung in Empathie, – auch eine Voraussetzung für „an der Stelle jedes anderen denken“ – aber nicht im eigentlichen Sinne politisch. Als Beispiele können Nuran Calis‘ Kölner Arbeiten dienen mit ihrer Struktur des Empathiewechsels, z.B „Die Lücke“ oder „Mölln 92/22“, der jeweils für beide Seiten gilt, für Migranten und Autochthone. Das Kriterium ist also kein objektivierbares, sondern eines, das erst in der Rezeption angewandt werden kann und also von unterschiedlichen Rezipienten (=Publikum) unterschiedlich angewandt wird.
„Es kommt darauf an, eine Kultur des Politischen zu entfalten“ 23
*
Finis 24
- Noch einmal zum persönlichen Verhältnis: Vollrath war seit 1970 in Kontakt mit Hannah Arendt und war von 1973 bis zu Hannah Arendts Tod 1976 ihr Assistent an der New School for Social Research in New York. Vollrath hat 2001 zusammen mit Daniel Cohn-Bendit den Bremer Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken erhalten. G.P., der Verfasser dieser Zeilen, hat 1985 eine Seminar von Ernst Vollrath zu Hannah Arendts Essay „Das Urteilen“ besucht. ↵
- Hannah Arendts Theorie des Politischen und ihr Rückgriff auf Kants Analyse des ästhetischen Urteils wird in den letzten Jahren häufig diskutiert, kritisiert oder weiterentwickelt. Ernst Vollraths Fortführung dieser Theorie seit den 1970er Jahren scheint vergessen zu sein. Z.B. Steffen Herrmanns ausführliche Diskussion von Arendts Konzept der politischen Urteilskraft kommt völlig ohne Verweis auf Vollraths Ausarbeitung dieses Begriffs aus: Steffen Herrmann, „Demokratische Urteilskraft nach Arendt“, in: Zeitschrift für Praktische Philosophie Bd. 6, Heft 1, 2019, S. 257–288. Michael Horschitz immerhin stellt Ernst Vollrath in die Reihe der Phänomenologen, die eine Theorie des Politischen entwickelt haben: Michael Horschitz, Politische Philosophie in der Phänomenologie. Ideengeschichtlicher Kurzüberblick und Theorievergleich Husserl-Vollrath-Held-Egner. Würzburg: Königshausen & Neumann, 2022 ↵
- Vollrath erkennt Carl Schmitts theoretische Pionierleistung in der Herausarbeitung eines eigenständigen Begriffs des Politischen an, kritisiert aber seine einseitige Bestimmung des Politischen von der Dissoziation (Feind) her und stellt dem Hannah Arendts Bestimmung des Politischen als Assoziation entgegen. ↵
- Die späteren linksheideggerianischen Ausdifferenzierungen bei Nancy, Badiou, Rancière, Laclau usw. (vgl. meinen Beitrag in Versuch über politisches Theater Teil 3) berücksichtigt Vollrath nicht. ↵
- KdU § 40 „Vom Geschmack als einer Art sensus communis“, in: Immanuel Kant, Kritik der Urteilskraft. Schriften zur Ästhetik und Naturphilosophie. Hg. Manfred Frank u. Véronique Zanetti. Frankfurt/M: Deutscher Klassiker Verlag, 2009, S. 638-642 ↵
- Wie schon Hannah Arendt: vgl. Ernst Vollrath, „Hannah Arendts ‚Kritik der politischen Urteilskraft'“, in: Peter Kemper (Hg.), Die Zukunft des Politischen. Ausblicke auf Hannah Arendt. Frankfurt/M: Fischer 1993, S.34-54 ↵
- Kant, Kritik der Urteilskraft § 40 . „ … dass man sein Urteil an anderer, nicht sowohl wirkliche als vielmehr bloß mögliche Urteile hält, und sich in die Stelle jedes andern versetzt, indem man bloß von den Beschränkungen, die unserer eigenen Beurteilung zufälligerweise anhängen, abstrahiert“ S.639. Ähnliche Formulierungen finden sich in Kants „Anthropologie in pragmatischer Hinsicht“: „Sich (in der Mitteilung mit Menschen) in die Stelle jedes anderen zu denken.“ Kant, Werkausgabe Bd. XII. Hg. Wilhelm Weischedel. Frankfurt/M: Suhrkamp, 1977 S. 549, BA 167 ↵
- Ernst Vollrath, Grundlegung einer philosophischen Theorie des Politischen. Würzburg: Königshausen & Neumann, 1983, S.300 ↵
- Vollrath, Grundlegung, S.313 ↵
- „πολιτεία“ Der Begriff bezeichnet bei Aristoteles den mittleren Verfassungszustand zwischen Demokratie und Oligarchie: „ὄταν δὲ τὸ πλῆθος πρὸς τὸ κοινὸν πολιτεύηται συμφέρον, καλεῖται τὸ κοινὸν ὄνομα πασῶν τῶν πολιτειῶν, πολιτεῖα.“ (Arist. Pol. III 7, 1279a 37f ) „Wenn aber die Volksmasse mit Rücksicht auf das gemeinsam Nützliche den Staat verwaltet, dann heißt das mit dem gemeinsamen Namen aller Staatsverfassungen ‚Politie‘“ und IV, 8: „ἔστι γὰρ ἡ πολιτεία ὡς ἁπλῶς εἰπεῖν μίζις ὀλιγαρχίας καὶ δημοκρατίας.“ 1293b 33f „Es ist nämlich die Politie, um es einfach auszudrücken, eine Mischung von Oligarchie und Demokratie.“ Aristoteles, Politik. Schiften zur Staatstheorie. übers. von Franz F. Schwarz. Stuttgart: Reclam 1989, S..169 u. 219 ↵
- Vollrath verweist immer wieder auf Christian Meier, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen. Frankfurt/M: Suhrkamp, 1983 ↵
- Vollrath, Grundlegung, S.303 ↵
- Vollrath, Grundlegung, S. 304 ↵
- Vollrath, Grundlegung, S. 310 ↵
- Vollrath, Was ist das Politische? Eine Theorie des Politischen und seiner Wahrnehmung. Würzburg: Königshausen & Neumann, 2003, S.11 ↵
- vgl. Ulrich Khuon im Interview über seine Interimsintendanz in Zürich 2024-25: „Freiheit der Kunst! Die ist auch wichtig. Aber ich glaube, wir müssen die Auseinandersetzung mit der Politik suchen und die Partnerschaft. Das Theater ist ähnlich wie Kindergarten, Schule, Universitäten ein Lebensbildungselement. Da muss man die Politik – ohne sich reinreden zu lassen, verbindlich dazubitten.“ ↵
- in: Barbara Behrendt, „Diskussion im Berliner Festspielhaus. Muss Kunst wehtun?“ Sendung in rbb24 6.5.2023 ↵
- vgl. meinen Beitrag in Versuch über politisches Theater Teil 3 ↵
- „It is therefore, on opinion only that government is founded“ , David Hume, *Essays Moral, Political, and Literary*. Ed. Eugene F. Miller. Indianapolis: Liberty Classics, 1987 p.32 ↵
- Vgl: Ernst Vollrath, „That All Governments Rest on Opinion“ in: Social Research, Vol. 43, No. 1, (1976), pp. 46-61 ↵
- “Politisch heißt republikanisch-repräsentativ; in diesem Begriff des Politischen hat man den Begriff der repräsentativen Republik gedacht. Die hauptsächlichen Momente dieses Begriffs, die zusammen eine differenzierte Einheit bilden, sind: weltliche Gemeinsamkeit, auch bei Differenz und Dissens, Verfahren der Entscheidung gemäß dem republikanischen Mehrheitsprinzip und zugehörig des Umgangs mit der dissentierenden Minderheit ohne deren Vernichtung, Kontrolle der Einhaltung dieser Momente, was zugleich die Möglichkeit der Ablösung bei sich führt, Gewaltenteilung und Repräsentation.“ Vollrath, Was ist das Politische? S.220 ↵
- „Demokratie macht das Scheitern der Gründung zur eigenen Grundlage. … Die grundlegende Antinomie der Demokratie besteht also darin, dass Demokratie – bzw. eine Politik der Demokratisierung – einerseits ein politisches Projekt mit Durchsetzungsansprüchen ist, andererseits dieses Projekt – aufgrund demokratischer Kontingeznakzeptanz – sich gewissermaßen selbst aus den Angeln zu heben droht.“ Machart, Die politische Differenz, S.331f ↵
- Vollrath, Grundlegung S.319 ↵
-
Literaturliste Teile 1-6
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